Nachrichtenlose Pensionskassengelder sind Pensionskassenguthaben, die von den Versicherten nicht abgeholt oder zugewiesen werden. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, z. B. durch einen Arbeitsplatzwechsel, einen Umzug oder einen Todesfall.
Bei jeder dritten Person finden wir verlorene Guthaben, auch Sie können betroffen sein.